GUTE GRÜNDE & HARTE
URTEILE
Schreiben des Täters Raatz an die
Stadt Osnabrück
Michael Raatz . Burchardstr. 17 . D-28217 Bremen
Stadt Osnabrück
Der Oberstadtdirektor
Amt für öffentliche Ordnung
Postfach 4460
49034 Osnabrück
30. März 1995
Verwarnungsgeldverfahrenseinleitungsankündigungszettel/gelb
Formular "Schriftliche
Verwarnung mit Verwarnungsgeld/Anhörung"
Sehr
geehrte Stadt Osnabrück,
glücklich
darf sich eine Stadt preisen, die ein Amt für öffentliche Ordnung
besitzt ! Wie nüchtern und tatkräftig Deine Beamten, die von
verkehrswidrigen Fahrzeugabstellungen zeugen ! Vielleicht tieferen Respekt
jedoch nötigen Deine ebenso freundlichen wie wohlformulierten Ankündigungszettel
— ganz in flottem Gelb gehalten mit einer lustigen kleinen Zeichnung
darauf — ab, welche den/die Verkehrsteilnehmer/in über die
aus einem solchen Grunde heraus eingeleiteten Verwarnungsgeldverfahren
— anscheinend optional kombinierbar mit Bußgeldverfahren ?
— aufklären und von der künftigen Versendung im Rahmen
vollautomatisierter Verfahren durch die Datenverarbeitung gefertigter
entsprechender Bescheide — auch noch mit Enthaltung konkreter Tatangaben
— künden.
Gut — aber erklärungsbedürftig
? — scheint dagegen Deine Bitte um Absehung von Rückfragen
und entsprechenden Anrufen vor dem Erhalt entsprechender Bescheide, hier
könnte vielleicht noch der Zusatz »um den vorgesehenen Ablauf
der vollautomatisierten Fertigung entsprechender Bescheide nicht zu stören«
eingefügt werden. Nicht beim ersten Lesen ersichtlich ist, aus welchem
Grunde die doch auch an sich wesenhaften Worte »vor Erhalt«
doppelt so groß gesetzt sind wie der restliche Text. Gründet
dieses eventuell auf einer völlig automatisierten grafischen Formularentwurfsfertigung
im Rahmen eines semantischen Analyseverfahrens ?
Leider wird auch Deine
Adresse nicht ganz deutlich, sehr geehrte Stadt Osnabrück. Es wird
trotzdem über die Versendung dieser Zeilen an Dich gehofft und herzlich
gebeten : Rufe und rückfrage — gerne auch mit weiteren Formularen
— wie es Dir gefällt !
Aus Deinem dann anschließend
versandten Formular »Schriftliche Verwarnung mit Verwarnungsgeld/Anhörung«
heraus ergibt sich dann noch eine Frage, sehr geehrte Stadt Osnabrück,
nicht zum Titel, sondern : Was bitte ist unter einer »automatisierten
Datei« vorzustellen ? Handelt es sich hier physikalisch eventuell
um im Rahmen EDV-technischer Datenbankanwendungen sich vollautomatisch
vollziehende logische Datenschreib- und Lesezugriffe auf moderne Speichermedien,
womöglich unter systemischer Absehung Deiner amtsführenden Organe
? Diese Frage könnte sich unter entsprechenden Umständen für
die erstaunliche Entwicklung der Informationstechnik als vom Grunde aus
bedeutsam erweisen !
Mit
freundlichen Grüßen
Michael
Raatz
—
Täter —
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